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Google ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden

Google und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar haben heute eine Einigung zur Nutzung von Google Analytics erzielt.

Doch dabei sind einige Punkte zu beachten:

- Den Website-Besuchern muss die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt werden. Dafür bietet Google ein Add-On zur Verfügung.

- Der Betreiber der Website auf der Google Analytics läuft, muss die Besucher-IP unkenntlich machen. Dazu muss im Code die IP-Masken-Funktion aktivieren werden. Dadurch wird an Google zwar weiterhin die gesamte IP-Adresse übermittelt, der Code weist aber an, die letzten drei Ziffern nicht zu spreichern oder zu verarbeiten.

- In der Datenschutzerklärung der einzelnen Website muss wie gehabt erwähnt werden, dass hier Google Analytics eingesetzt wird.

Google ist über diese Meldung sehr erfreut: http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html

Wer noch erfreut sein dürfte sind viele Anwälte, die das Web nach nicht konformen Seiten durchforschen und im Auftrag des Verbraucherschutzes aktiv werden.

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